Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 · Stand 19.10.2026
Anwaltlich geprüft · 19.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Lernplattform AMEDREEVO (im Folgenden „Plattform“) zwischen AMEPRES - Tools, Jürgen Dirrigl, Rudolphstraße 2, 90489 Nürnberg (im Folgenden „Anbieter“) und der buchenden Fahrschule (im Folgenden „Fahrschule“).
(2) Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Buchung bestätigt die Fahrschule, dass sie in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Bedingungen der Fahrschule werden Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt der Fahrschule die Plattform als Software über das Internet zur Verfügung. Die Plattform umfasst insbesondere die Verwaltung von Fahrlehrerinnen, Fahrlehrern, Fahrschülerinnen und Fahrschülern, den Lernbereich mit Lektionen und Fragentrainer, die Auswertung des Lernfortschritts, Nachrichten und Termine sowie Unterricht per Video. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
(2) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter und passt sie an rechtliche und technische Anforderungen an. Die vereinbarten Kernfunktionen bleiben dabei in ihrem Umfang erhalten.
(3) Die Fahrschule erhält Zugänge für ihr Büro, ihre Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler und, soweit sie es freigibt, für Begleitpersonen und die Fahrschulüberwachung.
(4) Der KI-Fahrlehrer steht zur Verfügung, sobald die Fahrschule in den Einstellungen einen eigenen Schlüssel bei dem KI-Dienst OpenRouter hinterlegt. Das Vertragsverhältnis mit diesem Dienst und dessen Kosten liegen bei der Fahrschule.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist eine Einladung zur Buchung. Mit dem Absenden der Buchung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt die Fahrschule ein verbindliches Angebot ab.
(2) Die Fahrschule erhält danach eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Mit dem Klick auf diesen Link bestätigt sie ihre E-Mail-Adresse und ihr Angebot. Der Link gilt sieben Tage.
(3) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Fahrschule durch den Anbieter zustande. Die Fahrschule erhält dazu eine Willkommensmail mit der Vertragsbestätigung, diesen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung und den Datenschutzhinweisen.
(4) Der Anbieter prüft jede Buchung und entscheidet frei über die Freischaltung.
§ 4 Pakete und Zahl der Schülerinnen und Schüler
(1) Die Pakete unterscheiden sich in der Zahl der gleichzeitig aktiven Zugänge für Fahrschülerinnen und Fahrschüler:
- Grüne Welle: bis zu 50 aktive Zugänge
- Überholspur: bis zu 75 aktive Zugänge
- Freie Fahrt: bis zu 100 aktive Zugänge
Für mehr als 100 aktive Zugänge vereinbaren die Parteien ein gesondertes Angebot. Alle übrigen Funktionen sind in jedem Paket enthalten.
(2) Als aktiv zählt jeder Zugang einer Fahrschülerin oder eines Fahrschülers mit dem Status „aktiv“. Nach bestandener Prüfung oder Abmeldung wird der Zugang entfernt oder abgeschlossen und gibt seinen Platz frei. Zugänge für Büro, Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer, Begleitpersonen und Überwachung zählen nicht mit.
(3) Erreicht die Fahrschule mehr aktive Zugänge, als ihr Paket umfasst, erhalten die Fahrschule und der Anbieter einen Hinweis. Nach Bestätigung durch die Fahrschule gilt ab dem Ersten des folgenden Monats das nächstgrößere Paket.
(4) Einen Wechsel in ein kleineres Paket kann die Fahrschule zum Beginn des nächsten Zahlungszeitraums in Textform verlangen, sofern ihre aktiven Zugänge in das kleinere Paket passen.
§ 5 Preise, Einrichtung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für die Einrichtung berechnet der Anbieter einmalig einen Betrag in Höhe einer Monatsgebühr des gebuchten Pakets.
(3) Die Fahrschule wählt bei der Buchung eine Zahlweise: monatlich, alle 3, 6 oder 12 Monate. Bei Vorauszahlung für 3 Monate gewährt der Anbieter 3 Prozent Rabatt, für 6 Monate 6 Prozent und für 12 Monate 12 Prozent auf die Monatsgebühren dieses Zeitraums.
(4) Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Freischaltung. Der erste Betrag umfasst die Einrichtung und den tagesgenauen Anteil der Monatsgebühr vom Tag der Freischaltung bis zum Monatsende. Der Anteil errechnet sich aus der Monatsgebühr geteilt durch die Tage des Monats, multipliziert mit den verbleibenden Tagen einschließlich des Freischaltungstages. Ab dem Ersten des Folgemonats laufen die Zahlungszeiträume der gewählten Zahlweise.
(5) Der erste Betrag ist mit Zugang der Willkommensmail fällig, jeder weitere Betrag im Voraus am Ersten des jeweiligen Zahlungszeitraums. Die Fahrschule zahlt per Überweisung auf das in der Willkommensmail genannte Konto. Der Anbieter empfiehlt dafür einen Dauerauftrag.
(6) Nach Eingang jeder Zahlung erhält die Fahrschule die Rechnung als PDF per E-Mail. Die Fahrschule ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
(7) Eine Schulung für das Team der Fahrschule ist freiwillig. Inhalt, Termin und Preis vereinbaren die Parteien gesondert.
§ 6 Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Beginn eines Zahlungszeitraums anpassen.
(2) Bei einer Erhöhung kann die Fahrschule den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Bereits bezahlte Zeiträume behalten ihren Preis.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Freischaltung. Er läuft bis zum Ende des ersten vollen Zahlungszeitraums nach der gewählten Zahlweise und verlängert sich danach jeweils um einen weiteren Zahlungszeitraum gleicher Länge.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Zahlungszeitraums kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien erhalten.
(4) Nach einer Kündigung behält die Fahrschule den vollen Zugang bis zum Vertragsende.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Ist ein Betrag mehr als 14 Tage nach Fälligkeit offen, kann der Anbieter die Fahrschule in Textform erinnern und eine Frist von weiteren 14 Tagen setzen.
(2) Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter den Zugang der Fahrschule vorübergehend sperren. Mit Eingang der Zahlung schaltet der Anbieter den Zugang unverzüglich wieder frei. Alle Daten bleiben während einer Sperre vollständig erhalten.
§ 9 Pflichten der Fahrschule
(1) Die Fahrschule hält ihre Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies tun. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert sie den Anbieter unverzüglich.
(2) Die Fahrschule ist für die Daten verantwortlich, die sie und ihre Nutzerinnen und Nutzer in die Plattform einstellen. Sie holt die erforderlichen Einwilligungen ein, insbesondere die Einwilligung der Eltern bei minderjährigen Fahrschülerinnen und Fahrschülern. Die Plattform unterstützt sie dabei mit einer eingebauten Einwilligungsabfrage.
(3) Die Fahrschule nutzt die Plattform im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(4) Die Fahrschule hält ihre Angaben zu Anschrift, E-Mail-Adresse und Rechnungsanschrift aktuell.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt der Fahrschule für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform für ihren Fahrschulbetrieb zu nutzen und ihren Nutzerinnen und Nutzern Zugang zu geben.
(2) Lektionen, Erklärvideos, Grafiken, Texte und Gestaltung der Plattform sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
(3) Inhalte, die die Fahrschule selbst einstellt, bleiben ihr Eigentum. Sie räumt dem Anbieter die Rechte ein, die er braucht, um diese Inhalte in der Plattform zu speichern und anzuzeigen.
§ 11 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent im Jahresmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, etwa im Internet oder bei der Fahrschule.
(2) Wartungsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit in die Nachtstunden und kündigt sie mit angemessenem Vorlauf in der Plattform an.
(3) Der Anbieter sichert die Daten der Plattform regelmäßig.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Fahrschule regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Entgelte der letzten zwölf Monate.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Diese Regeln gelten auch für die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.
(5) Antworten des KI-Fahrlehrers sind Lernhilfen. Maßgeblich für die Ausbildung bleiben der amtliche Fragenkatalog, die Lektionen und der Unterricht der Fahrschule.
§ 13 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Fahrschule verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Buchung akzeptiert.
(2) Die Daten liegen auf Servern in Rechenzentren in Deutschland.
§ 14 Vertragsende und Daten
(1) Bis zum Vertragsende kann die Fahrschule ihre Daten jederzeit aus der Plattform exportieren.
(2) Nach Vertragsende bleiben die Daten noch 30 Tage gespeichert. In dieser Zeit stellt der Anbieter der Fahrschule auf Wunsch einen Export bereit. Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
§ 15 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit dies für die Fahrschule zumutbar ist, etwa bei neuen Funktionen oder geänderter Rechtslage. Er teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit.
(2) Die Fahrschule kann den Änderungen innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Bei einem Widerspruch können beide Parteien den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit die Fahrschule Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.